Günter Freiherr von Gravenreuth zu 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt

Es war einer der meistgeklickten Artikel seit Bestehen von taz.de – die Nachricht, dass der als Abmahnanwalt bundesweit berüchtige Günther Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs der taz zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Im Frühjahr 2006 hatte Gravenreuth die taz abgemahnt, weil er eine e-Mail für eine Bestellung des taz-Newsletters erhalten hatte. Das sich daran anschließende Gerichtsverfahren um das mittlerweile auch bei Behörden und Gerichten angewandte “double-opt-in”-Verfahren verlor er. Obwohl die taz zuvor die geforderten Abmahnkosten an Gravenreuth bezahlt hatte, versuchte dieser einen Pfändungsbeschluß durchzusetzen und die Webdomaine taz.de zu pfänden. Vor Gericht hatte er behauptet, aufgrund des Chaos in seinem Büro die Zahlung und ein Fax der taz übersehen zu haben – bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei wegen einer Veruntreuung von Mandantengeldern wurde die Belege jedoch abgeheftet gefunden. Daraufhin zeigte taz-Anwalt Jony Eisenberg Gravenreuth wegen Betrugs an, das Landgericht Berlin verurteilte ihn im September 2008 unter Einbeziehung vorheriger Verurteilungen zu 14 Monaten ohne Bewährung. Die Revision, die Gravenreuth beantragt hatte, wurde im Februar 2009 verworfen. Zur Verwunderung vieler betrieb Gravenreuth seine Anwaltspraxis in München aber auch nach der Verurteilung weiter, seine Zulassung als Anwalt ist ihm bisher nicht entzogen worden. Dies dürfte allerdings nun als bald der Fall sein, denn der betrügerische Anwalt wird im kommenden Februar seine Haft antreten.
Nach Angaben der Berliner Justizbehörden befindet sich der rechtskräftig zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilte Rechtsanwalt Freiherr Günter von Gravenreuth weiterhin auf freiem Fuß. Zwar war er bereits im Oktober für einen Haftantritt geladen, allerdings wurde einem Antrag auf Strafaufschub entsprochen, den er nach Auskunft der
Vollstreckungsabteilung damit begründete, dass er Zeit brauche, um seine Kanzlei aufzulösen. Jetzt soll er seine Haft endgültig im Februar antreten. Dazu, in welcher Anstalt dies sein wird, schweigt man in Berlin jedoch.

Schröder verteidigt den Islam gegen die Schweizer

Jetzt hat der Schweizer Minarett-Streit auch Altkanzler Gerhard Schröder erreicht. Der SPD-Politiker wirft dem Schweizer Volk vor, es wolle den im Kern „friedlichen Islam“ in die Hinterhöfe verbannen. Schröder mahnt, nicht die islamischen Staaten hätten „die beiden Weltkriege“ verbrochen. Altkanzler Gerhard Schröder hat dem Schweizer Volk indirekt Fremdenfeindlichkeit vorgeworfen. Wer Minarette verbiete, der wolle, dass Muslime ihre Religion in Hinterhäusern ausüben müssten. „Dieses Verdrängen an den sprichwörtlichen Rand der Gesellschaft ist der Versuch
einer Ausgrenzung“. Schröder warnte vor einer negativen Sicht auf Muslime und den Islam, die auch in Deutschland verbreitet sei. „Der Islam ist keine politische Ideologie, sondern eine friedliche Religion. Das lehrt der Koran“, so
Schröder. Das Argument von Minarett-Gegnern, dass in vielen islamischen Staaten Christen verfolgt werden und der Bau von Kirchen verboten ist, lässt Schröder nicht gelten. „Defizite bei der Religionsfreiheit in einigen islamischen Staaten sind nicht zu bestreiten, aber sie können nicht als Begründung für eine Einschränkung der Rechte in unserem eigenen Land dienen.“ Dass in vielen islamischen Staaten Christen verfolgt und Kirchen verboten würden, rechtfertige keine Einschränkung der Religionsfreiheit im eigenen Land. „Aufklärung heißt nicht, Unzulänglichkeiten anderer Gesellschaften bei uns zu wiederholen“, sagte Schröder.
Bei einer Volksabstimmung hatten 57,5 Prozent der Eidgenossen ein Bauverbot für Minarette beschlossen.

Wenn Deutschland auf solche Freunde des deutschen Staates angewiesen wäre , brauche ich mir um unsere Feinde keine Sorgen mehr zu machen. Schröder ist nicht mehr zu helfen. Er soll seine Rubel zählen und stille schweigen, seine Politik war maßgeblich für viele heutige Probleme. Für die Mehrheit des Volkes hat er ohnehin noch nie gesprochen. Er
verteidigt nicht den Islam , er IST gegen die Schweizer! Die Minaretten sind nur eine billige Ausrede gegen die Schweiz wieder zu hetzen. Mit der Demokratie hat es Schröder noch nie so genau genommen. Im Übrigen hat auch die Schweiz keinen einzigen Weltkrieg angefangen. Demokratische Entscheidungen sind zu akzeptieren.
Was haben beide Weltkriege mit dem Islam zu tun (auch, wenn die Deutschen diese angefangen haben)? Kennt er die Geschichte des Islams?
Weiss er, dass der Islam mit Schwert und Feuer verbreitet wurde? Weiss er, dass da wo die Muslime die Mehrheit haben, sind die Andersgläubigen Menschen zweiter Klasse? Liest er überhaupt die Berichte von Menschenrechtsorganisationen? Die Schweizer haben in keiner Weise den Islam verboten, sondern nur die Minarette. Die sind zur Glaubensausübung auch nicht notwendig. Fakt ist doch, dass nicht eine einzige Moschee in der Schweiz verboten wurde, lediglich die Minarette. Wo ist hier das Problem. Die Spekulationen über die Motive für das Minarett-Verbot sind einfach lächerlich. Hier wird jede Karte gezogen.

Die GEZ will in das Internet

Wenn es nach der Politik geht, soll die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs bald verdreifacht werden – auf monatlich knapp 18 Euro. Die Gebührengleichstellung aller digitalen Wiedergabegeräte ist eine Strategie von gestern für die Welt von morgen. Medien- und Verfassungswirklichkeit haben sich zu zwei völlig getrennten Welten entwickelt.
Tatsächlich aber ist das Ländervorhaben einer Gebührengleichstellung aller digitalen Wiedergabegeräte eine Strategie von gestern für die Welt von morgen. Denn es hat sich etwas Entscheidendes geändert seit der Digitalisierung und Vernetzung der medialen Angebote. Das Monopol der Radio- und Fernsehsender auf Marktplatz der elektronischen Informations- und Unterhaltungsangebote ist längst gefallen Eine Erweiterung des deutschen Rundfunkgebühren modells auf die Welt desInternets verschafft den Öffentlich-Rechtlichen eine – aus Sicht des Konsumenten – durch nichts zu rechtfertigende Sonderstellung. Denn mit welcher Begründung sollten die Kassenhäuschen von ARD uund ZDF dort in der ersten Reihe stehen? Schließlich rangieren sie in den Medienvielfalt des Internetzeitalters unter ferner liefen. Längst drückt sich die Konkurrenzsituation auch schon im Verhalten der Konsumenten aus.

Längst haben sich Medien- und Verfassungswirklichkeit zu zwei völlig getrennten Welten entwickelt. Denn die verfassungsrechtliche Konstruktion unserer Medienordnung stammt aus einer anderen Zeit, da waren Sendefrequenzen als einziger Verbreitungsweg für elektronische Medienangebote „seltene Güter“ und dementsprechend einer strengen, hoheitlichen Regulierung – und Finanzierung – unterworfen. Das hat sich spätestens mit dem Internet aber geändert. Das ist allerdings weder bei den meisten Medienpolitikern noch bei den Konsumenten tatsächlich ins Bewußtsein getreten. Sonst würde die einen ihre Kassenhäuschen ins Museum rollen und die anderen sich diese anachronistische Gebührenordnung nicht mehr gefallen lassen.
Richtig, es liegt eben nicht nur an den Medienpolitikern (denen zu Recht Versagen vorgeworfen wird), sondern eben auch an uns Konsumenten, dass wir dieses System noch haben. Wer von uns hat denn seine Landesregierung
angeschrieben und die Abschaffung ernsthaft eingefordert?
Ich habe soeben angefangen eine Business-Idee umzusetzen: Jeder Einwohner mit einem Briefkasten bekommt von mir einen kleinen Schlüsselanhänger (niedliches Stoffbärchen) eingeworfen. Preis:300 Euro!!!). Umtauschrecht gibt es keines, Rechnung liegt bei, wer nicht innerhalb 31 Tagen überweist, wird verklagt. Wer einen Briefkasten hat,
womit er diese Dienstleistung empfangen kann, soll auch bezahlen: WEILS EINFACH PFLICHT IST!

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